ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Vertragsabschluss:
Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn eine vom Mieter bestellte Reservierung vom
Vermieter bestätigt wurde. Bei allen Reservierungen ist ohne besondere Absprachen mit dem Vermieter, die Barzahlung des Mietpreises bei Anreise vor Bezug der Ferienwohnung erforderlich.
2. Mietgegenstand:
Das Mietverhältnis umfasst die Ferienwohnung „AUSZEIT mit Panoramablick“ in Eichstätt, wie auf der
Internetseite www.auszeit-mit-panoramablick.de beschrieben und dargestellt.
3. Stornierung:
Storno bis 30 Tage vor Anreise: 20% des Gesamtmietpreises
Storno bis 20 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtmietpreises
Danach und bei Nichtanreise: 80% des Gesamtmietpreises
Die Stornierung der Ferienwohnung muss durch den Mieter schriftlich erfolgen.
4. Haftung und Pflichten des Mieters:
Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln.
Er ist verpflichtet, alle während seiner Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn, seine Familienangehörigen, Besucher,
sowie durch von ihm beauftragte Handwerker und Lieferanten schuldhaft verursacht werden.
Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat.
Übermäßige Lärmbelästigung und sonstige Störungen zum Nachteil der Nachbarn
sind zu unterlassen.
Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist untersagt.
Rauchen innerhalb der Ferienwohnung ist nicht gestattet.
5. An- und Abreise:
Die Ferienwohnung kann am Anreisetag in der Zeit ab 15:00 bis 18:00 Uhr
bezogen werden. Abweichungen hiervon sind in Absprache mit dem Vermieter
möglich. Der Mieter ist verpflichtet, sich rechtzeitig mit dem Vermieter in Verbindung
zu setzen, um die Schlüsselübergabe abzusprechen.
Die Abreise muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen. Bei Abreise sind die
Schlüssel an den Vermieter zu übergeben und etwaige Schäden zu benennen.
6. Verlust des Schlüssels:
Sollte ein Schlüssel verloren gehen, haftet der Mieter für die anfallenden Kosten, die
aus dem Ersatz und eventuellen Austausch von Schließzylindern entstehen.
7. Haftung des Vermieters:
Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Nutzung des innerhalb des Grundstückes zur Verfügung gestellten Parkplatzes
erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung
von Fahrzeugen und Gegenständen.
8. Salvatorische Klausel:
Sollten Teile des Mietvertrages rechtsunwirksam sein, so gilt an deren Stelle das hierfür
geltende bürgerliche Recht.
9. Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Ingolstadt